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Um Ihren Anspruch bei der gegnerischen Versicherung nachvollziehbar und nachweisbar geltend zu machen, empfiehlt es sich, ein umfassendes Unfall-/Schadengutachten erstellen zu lassen.

 

Im nachfolgenden Gutachten erfolgt die Bezifferung Ihrer Schadensersatzforderung sowie eine detaillierte Dokumentation der beschädigten Bereiche an Ihrem Fahrzeug. Das Gutachten umfasst:

  1. Dokumentation der Begutachtung
  2. Erfassung der Fahrzeugdaten sowie des allgemeinen Zustands Ihres Fahrzeugs
  3. Informationen zur Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall
  4. Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
  5. Berücksichtigung einer möglichen Wertminderung
  6. Gegebenenfalls Bestimmung des Restwerts
  7. Berücksichtigung des Nutzungsausfalls
  8. Feststellung der Instandsetzungskosten, Reparaturkosten und Lackierkosten

Ein Unfall-/Schadengutachten bildet eine wesentliche Grundlage für eine zügige und problemlose Schadenregulierung, bei der wir Ihnen gerne schnell und kompetent zur Seite stehen möchten. Werkstattkostenvoranschläge sind oft nicht ausreichend, um einen Anspruch bei einer Versicherung geltend zu machen. Zudem entstehen Ihnen dabei möglicherweise bereits Kosten, und Ihnen fehlt ein Nachweis für den entstandenen Schaden. Bei Schäden über 750 € / 1000 € spricht man nicht mehr von einem Bagatellschaden. In solchen Fällen ist ein Schadengutachten dringend zu empfehlen!

Fotos

Kfz-Sachverständigenbüro Christoph Jansen – Troisdorf
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