Profil
Ihr unabhängiger KFZ Gutachter für Schäden und Bewertung
im Raum Apolda, Erfurt, Gera, Jena, Halle, Leipzig, Naumburg, Weimar und Zeitz
Sie wurden in einen Unfall verwickelt und benötigen Unterstützung? Als unabhängiger KFZ-Gutachter für Schäden und Bewertungen im Raum Apolda, Erfurt, Gera, Jena, Halle, Leipzig, Naumburg, Weimar und Zeitz stehe ich Ihnen professionell zur Seite. Meine qualifizierte Begutachtung des Schadens ist unerlässlich für eine schnelle Schadensabwicklung mit der Versicherung.
Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung im Pkw-, LkW-, Tuning- und Oldtimer-Bereich biete ich Ihnen ein umfangreiches Know-how für eine professionelle und qualifizierte Bewertung Ihres Fahrzeugs und Schadens. Ich kann die Besichtigung und Schadenaufnahme in der Regel noch am Tag der Beauftragung bei Ihnen vor Ort durchführen – sei es zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl. In einigen Fällen, wie z.B. bei LKW im Fernverkehr oder Berufspendlern, kann ich die Schadenaufnahme sogar an Wochenenden durchführen. Die Erstellung des Gutachtens dauert je nach Schadenumfang zwischen 1-3 Werktagen und die Reparaturfreigabe erfolgt somit schnellstmöglich.
Als werkstatt- und versicherungsunabhängiger KFZ Gutachter lege ich besonderen Wert auf meine neutrale, unabhängige und weisungsfreie Stellung als KFZ Gutachter. Ich verzichte bewusst auf vertragliche Vereinbarungen mit Versicherungsunternehmen, um Ihnen eine objektive und unabhängige Bewertung zu garantieren.
Unfallgutachten / Schadengutachten
Unfallgutachten und Schadengutachten dienen in erster Linie dazu, die entstandene Schadenhöhe zu beziffern und Beweise zu sichern. Ich erstelle diese Gutachten für verschiedene Fahrzeugtypen wie PKW, LKW, Motorrad und Sonder-Kfz. Die Gutachten enthalten alle notwendigen Faktoren, die für eine Schadenregulierung mit Versicherungen oder juristischen Geltendmachungen erforderlich sind. Dazu gehören neben den Reparaturkosten, der Fahrzeugbewertung und einer ausführlichen Zustandsbeschreibung auch Faktoren wie Minderwert, Restwert und Nutzungsausfallpauschale. Mit moderner digitaler Fotodokumentation der Fahrzeuge und der Beschädigungen wird ein Gutachten erstellt, das den aktuellen rechtlichen Vorgaben entspricht.
Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschadengutachten
Es gibt zwei Arten von Schadengutachten: Haftpflichtschadengutachten und Kaskoschadengutachten.
Haftpflichtschadengutachten
Wenn Sie als Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Bestimmung des Schadenumfangs hinzuzuziehen (BGB § 249).
Ich ermittele die Schadenhöhe und kalkuliere alle Beträge, die Ihnen als Geschädigtem zustehen, wie beispielsweise Wertminderung, Nutzungsausfall oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungs- und Restwert. Diese Faktoren sind wichtig, um Ihre Ansprüche notfalls vor Gericht durchzusetzen.
Gemäß der gängigen Rechtsprechung gehören die Kosten für das Gutachten zum Schaden und werden daher vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherung getragen. Ich sorge für eine schnelle und einfache Schadenregulierung, indem ich alle relevanten Informationen aufnehme, den Schaden kalkuliere und das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung bzw. Ihrem Rechtsbeistand einreiche. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung bzw. dem Anwalt. In der Regel entstehen für Sie als Geschädigten durch die Beauftragung eines Haftpflichtschadengutachtens keine Kosten.
Kaskoschadengutachten
Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie selbst einen Unfall verursacht haben oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde. Auch bei Wild-, Hagel-, Sturm-, Brand- sowie Einbruch-/Diebstahlschäden kann ein Kaskoschadengutachten erforderlich sein. Informationen dazu finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.
Bevor Sie einen Sachverständigen beauftragen, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag überprüfen, da Versicherungsgesellschaften oft das Recht haben, den Sachverständigen zu bestimmen. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um herauszufinden, ob Sie mich als Gutachter beauftragen können und lassen Sie sich ggfs. eine Kostenübernahmeerklärung schriftlich bestätigen.
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