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Bei einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen damit ein Schadengutachten erstellt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro). Fragen Sie mich, ich gebe Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens.

Was Kunden sagen

Jon Tacka 4 Rezensionen vor einem Monat Schnelle, freundliche und vor allem eine professionelle Beratung! Vielen Dank für die Zusammenarbeit!

Jon Tacka ⭐⭐⭐⭐⭐
„vor einem Monat Schnelle, freundliche und vor allem eine professionelle Beratung! Vielen Dank für die Zusammenarbeit!"

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Kfz Sachverständiger Peter Sicken
Kfz Sachverständiger Peter Sicken
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