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Haftpflichtschaden (Unverschuldet!)
Wenn Sie bei einem Unfall keine Schuld tragen, liegt ein Haftpflichtschaden vor und der entstandene Schaden ist vom Verursacher zu ersetzen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im § 249 BGB festgelegt. Um den Schaden exakt zu beziffern, empfiehlt es sich, einen Gutachter hinzuzuziehen. Als Kfz-Sachverständige sind wir hierbei gerne Ihr Ansprechpartner. Alle notwendigen Kosten, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen, werden dem Schaden angerechnet und ersetzt. Die Kosten für das Gutachten übernimmt üblicherweise die gegnerische Versicherung. Das erstellte Gutachten dient Ihnen als neutrale Kostenermittlung und bildet die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Um Ihre Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen, empfehlen wir die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht.
Kaskoschaden (Selbst verschuldet!)
Um einen Schaden zu regulieren, der selbst verursacht wurde oder durch Haarwild, Sturm, Hagel, Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus entstanden ist, greift in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Bedingungen für die Regulierung sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Wenn ein Kaskoschaden vorliegt, sollten Sie diesen unverzüglich bei Ihrer Versicherung melden. Die Kosten für ein Kaskoschadengutachten müssen im Vorfeld mit der Versicherung abgeklärt werden. Beachten Sie, dass im Kaskofall Ihre Versicherung weisungsbefugt ist und eigenmächtiges Beauftragen eines Sachverständigen vermieden werden sollte. Eine Schätzung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt ersetzt nicht das Gutachten, da dort nicht immer wirtschaftliche Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz gegeben sind.
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