Profil
Auto Sachverständiger Huber – Ihr zuverlässiger KFZ-Gutachter in München
Professionelle Unterstützung in München und Umgebung
Unser Versprechen als Kfz Gutachter
Wir stehen Ihnen zur Seite – kostenfrei!
- Umfassende Schadensregulierung
- Kommunikation mit Versicherungen und anderen Beteiligten
- Unabhängiges Schadensreparatur-Angebot
- Reparaturvermittlung für Ihr Fahrzeug
- Optional: Ersatzfahrzeug und Hol- und Bring-Service
Hatten Sie einen Unfall?
Unsere Unfallgutachter Soforthilfe in München und Umgebung unterstützt Sie bei der Schadensabwicklung. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, ist ein Gutachten zur Einschätzung des Schadens für die gegnerische Versicherung notwendig.
Ein Unfallgutachten betrachtet nicht nur den Fahrzeugschaden, sondern auch weitere Kosten wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Unsere unabhängigen und zertifizierten Unfallgutachter erstellen Ihnen gerne ein Gutachten, das auch die Kosten für das Gutachten und gegebenenfalls einen Anwalt berücksichtigt. Die gegnerische Versicherung übernimmt auch alle direkt durch den Unfall entstandenen Auslagen.
Viele Versicherer versuchen, die Kosten für die Schadensregulierung zu minimieren, indem sie ihre eigenen Gutachter oder Werkstätten beauftragen. Unser Tipp: Bleiben Sie unabhängig und beauftragen Sie unseren kostenlosen KFZ-Gutachter.
Unser Versprechen an Sie:
Wir übernehmen den gesamten Ablauf der Schadensregulierung für Sie, inklusive Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und allen anderen Beteiligten.
Unfallgutachten
Ein Kostenvoranschlag ist kein Ersatz für ein Unfallgutachten und genügt nicht, wenn der Schaden den Betrag von 500,00 € übersteigt. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt weder den Nutzungsausfall noch eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Unfallgutachter, die von der gegnerischen Versicherung geschickt werden, handeln in der Regel im Interesse der Versicherung.
Falls die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten erstellt hat, lassen Sie sich bitte umgehend von unserem unabhängigen KFZ-Sachverständigen ein Gegengutachten erstellen.
Der Fahrzeugeigentümer ist der Anspruchsinhaber. Falls Sie lediglich der Fahrer waren, aber nicht der Eigentümer, können Sie im Gerichtsprozess als Zeuge aussagen und sind somit ein wichtiges Beweismittel.
Als Fahrer oder Eigentümer sollten Sie keinen Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen oder Informationen zur Verfügung stellen. Überlassen Sie das Ihrem unabhängigen Unfallgutachter.
Nach einem Unfall ist die gegnerische Versicherung Ihr rechtlicher Gegner, da sie ausschließlich ihre eigenen Interessen vertritt. Leider müssen Sie davon ausgehen, dass der Gegner versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche unberechtigt zu kürzen.
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