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Teil 1 - Wie Geschädigte dazu gedrängt werden den Versicherungsgutachter zu nehmen

Einleitung:

Die Schadensabwicklung nach einem Autounfall kann eine stressige Angelegenheit sein, insbesondere wenn es um die Interessen der Versicherungen geht. In diesem Ratgeberartikel werden wir uns mit den fiesen Tricks der deutschen Versicherungen befassen, die darauf abzielen, geschädigte Autofahrer dazu zu bringen, den Gutachter der Versicherung zu engagieren, anstatt einen unabhängigen Gutachter ihrer Wahl zu wählen. Wir werden die verschiedenen Taktiken der Versicherungen untersuchen und Ihnen wertvolle Ratschläge geben, wie Sie sich in solchen Situationen behaupten können.

Warum ein unabhängiger Gutachter wichtig ist:

Bevor wir uns mit den Tricks der Versicherungen befassen, ist es wichtig zu verstehen, warum die Wahl eines unabhängigen Gutachters so entscheidend ist. Ein unabhängiger Gutachter agiert neutral und unvoreingenommen, um eine genaue Einschätzung des Schadens vorzunehmen. Dadurch erhalten Sie eine faire Entschädigung und Schadensregulierung.

Druck zur Wahl des Versicherungsgutachters:

Versicherungen üben oft subtilen oder sogar offensichtlichen Druck auf geschädigte Autofahrer aus, damit sie den Gutachter der Versicherung wählen. Sie können beispielsweise betonen, dass die Abwicklung schneller erfolgen würde oder dass Kosten für einen unabhängigen Gutachter nicht erstattet werden. Seien Sie sich dieser Taktik bewusst und lassen Sie sich nicht von der Wahl eines unabhängigen Gutachters abbringen.

Herabsetzung der Unabhängigkeit unabhängiger Gutachter:

Ein weiterer Trick der Versicherungen besteht darin, die Unabhängigkeit unabhängiger Gutachter in Frage zu stellen oder herabzusetzen. Dies geschieht oft, um ihre eigenen Gutachter zu bevorzugen und den Einfluss des Geschädigten auf die Schadensregulierung zu minimieren. Bedenken Sie, dass unabhängige Gutachter über die erforderlichen Fachkenntnisse und Expertise verfügen, um eine objektive und genaue Bewertung des Schadens vorzunehmen.

Drohungen und Einschüchterungen:

Versicherungen können sogar zu rechtlichen Konsequenzen oder anderen Einschüchterungen greifen, um geschädigte Autofahrer dazu zu bringen, den Versicherungsgutachter zu akzeptieren. Sie müssen sich jedoch bewusst sein, dass Sie das Recht haben, einen unabhängigen Gutachter zu wählen. Lassen Sie sich nicht von solchen Drohungen einschüchtern und suchen Sie gegebenenfalls rechtlichen Beistand.

Fallbeispiele:

  • Wir hören immer wieder von Kunden, die telefonischen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung hatten, dass die Versicherung droht, die Gutachterrechnung nicht zu bezahlen, wenn sich der Schaden als zu gering herausstellt. Da wir (ihr-gutachten.com) in Berlin viele Parkschäden begutachten, ist die Angst unserer Kunden bei diesem Einschüchterungsversuch natürlich groß.
  • Erst gestern war ich bei einem Kunden, der vor 6 Monaten schon mal wegen einem Frontschaden bei uns war. Letzte Woche ist ihm hinten einer reingefahren und er hat sich wieder bei uns gemeldet. Einen Tag vor dem Termin zur Begutachtung ruft der Kunde mich an und sagt, dass sich die DEVK (Versicherung des Unfallverursachers) bei ihm gemeldet hat und einen Gutachter vorbei schickt. Auf seine Aussage, dass er schon einen Termin mit seinem eigenen Kfz-Sachverständigen hat, wurde entgegnet, dass das egal ist und der Verischerungsgutachter sich wegen einem Termin bei ihm meldet.
    Der Kunde rief total verunsichert bei mir an und wollte unseren Termin absagen. Ich konnte ihn zum Glück beruhigen und habe die Kommunikation mit den “Kollegen” übernommen und ihnen erklärt, dass wir uns kümmern.

Wie man einen unabhängigen Gutachter findet:

Es gibt Möglichkeiten, einen unabhängigen Gutachter zu finden, der Ihre Interessen vertritt. Suchen Sie nach Gutachtern, die von relevanten Organisationen zertifiziert sind, wie zum Beispiel dem Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) oder dem Verband unabhängiger Kfz-Sachverständiger (VuS). Überprüfen Sie auch deren Erfahrung und Ruf, indem Sie nach Bewertungen und Referenzen suchen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Empfehlungen von Freunden, Familie oder Anwälten einzuholen, die bereits positive Erfahrungen mit unabhängigen Gutachtern gemacht haben.

 

Rechte und Pflichten der Geschädigten: Als geschädigter Autofahrer haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten während des Schadensabwicklungsprozesses. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf die Wahl eines Gutachters. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu engagieren, solange er qualifiziert ist. Verstehen Sie jedoch auch Ihre Pflichten, wie beispielsweise die Mitwirkungspflicht bei der Schadensminderung. Es ist ratsam, sich juristischen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten vollständig zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie sie richtig wahrnehmen.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen:

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Rechte, nehmen Sie diese war.

Lassen Sie sich am Telefon beim Erstkontakt nicht von den gut geschulten Mitarbeitern der Versicherungen einschüchtern!


Mehreren Urteilen zufolge (u.a. Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13) ist die Sachverständigenrechnung ein Teil des Ihnen entstandenen Schadens, welche die unterlegene Partei des Schadensersatzprozesses begleichen muss!

 

Wenn die gegnerische Versicherung sich proaktiv kurz nach dem Unfall bei Ihnen meldet, bleiben Sie höflich, aber bestimmt. Teilen Sie der Gegenseite mit, dass Sie noch unter Schock stehen, sich erstmal unabhängig informieren möchten, auch anwaltlich, wenn es sein muss. Und Sie sich gegebenenfalls bei der Versicherung zurückmelden. Lassen Sie sich ruhig schon die Schadennummer mitteilen.  

 

Auch die anwaltliche Unterstützung wird in Deutschland von der gegnerischen Versicherung bezahlt (Recht auf Waffengleichheit). 

Interessantes Video von schaden.news

“Immer öfter verweigert der Kfz-Versicherer HUK-Coburg offenbar die Erstattung von Wiederbeschaffungswert und Sachverständigenkosten, weil das Gutachten angezweifelt wird. Im TV-Studio Interview sprechen Henning Hamann (ETL Kanzlei Voigt) und Chef-Redakteur Christian Simmert über Hintergründe und aktuelle Entwicklungen.”

Link zur Kanzlei